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Alle unsere Standards unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung, zu Ihrer und unserer Sicherheit.

EU-Zulassung und Hygienemanagement

Mit dem am 01.01.2006 in Kraft getretenen EU-Lebensmittelrecht wurde auch die EU-Zulassung neu geregelt. Nach Artikel 4 der VO (EG) 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer in der Gemeinschaft hergestellte Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie ausschließlich in Betrieben be- und verarbeitet worden sind, die den einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004 entsprechen und von der zuständigen Behörde registriert und zugelassen worden sind. Entscheidend für die Zulassung sind alle Aspekte von Hygiene und HACCP.

Insbesondere die nachfolgenden Punkte werden bei einer EU-Zulassung genauestens geprüft:

Umsetzung des geltenden Lebensmittelrechts

Einwandfreier baulicher Zustand

Trennung reiner und unreiner Tätigkeiten

Hygieneschleuse

HACCP-System mit Gefahrenanalyse und laufenden Kontrollen

Einsatz von HACCP-Beauftragten

Regelmäßige Schulungen

Reinigung und Desinfektion

Schädlingsüberwachung

Mikrobiologische Prüfungen

Konzept für Rückverfolgbarkeit

Notfallplan

Bio-Zertifizierung

Wo BIO draufsteht, ist bei uns auch BIO drin. Einmal in der Woche erhalten Sie bei uns – ohne zusätzliche Kosten – eine vollwertige BIO Komponente, welche mit dem BIO-Siegel gekennzeichnet ist. Dabei stellen wir sicher, dass diese entsprechend den Regelungen der EG-Öko-Verordnung hergestellt ist und durch Grünstempel® kontrolliert wird. Grünstempel® ist eine staatlich durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bundesweit zugelassene Öko-Kontrollstelle. Öko-Kontrollstellen kontrollieren und zertifizieren unabhängig und objektiv.

Standards der Heideklause

Mikrobiologische Untersuchungen
Im Rahmen von Eigenkontrollen durch Becit GmbH Um wirklich sicher zu gehen, dass unsere eigenen Kontrollen auch lückenlos greifen, lassen wir unsere Speisen regelmäßig von einem von Industrie und Handel unabhängigen, zertifizierten Prüflabor mikrobiologisch untersuchen. Im Labor steht ein erfahrenes und festangestelltes Team zur Verfügung, welches einen umfangreichen Service im Bereich Lebensmitteldiagnostik von der Probennahme bis hin zur Analytik und Beratung anbietet.

Mehr Transparenz für Sie durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung sind wir ab Dezember 2014 gesetzlich verpflichtet, die 14 Hauptallergene in unseren Speiseplänen zu kennzeichnen. Grundsätzlich kann jedes Lebensmittel bzw. können dessen Inhaltsstoffe mit unterschiedlichem allergischem Potenzial allergen wirken. Allergene sind somit Bestandteile der meisten Lebensmittel. Die Vermeidung der betreffenden Lebensmittel und Zutaten ist das höchste Gebot der Menschen, die unter einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit leiden. Wir haben uns für Sie eingehend mit dem Thema „Allergene“ auseinandergesetzt, mit dem Ziel, Ihnen die rezeptorisch verwendeten Allergene möglichst transparent in unseren Speiseplänen darzustellen. Spuren von Allergenen laut EU LMIV Nr. 1169/2011 können allerdings aus technologischen Gründen nicht ausgeschlossen werden.

Deklarationspflichtige Zusatzstoffe
Deklarationspflichtige Zusatzstoffe, die gemäß der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung noch auf dem Speiseplan in unseren Menüs gekennzeichnet sind, haben eine technologische Wirkung im Lebensmittel und wurden herstellungsbedingt durch den Zulieferer zugefügt. Wir haben unsere Zulieferer verpflichtet, bei der Lebensmittelherstellung weitestgehend auf die Verwendung von deklarationspflichtigen Zusatzstoffen zu verzichten.

Wir überzeugen mit Geschmack, Qualität und Service!